1. Fertigstellung
Kann der Auftragnehmer (AN) den Fertigstellungstermin z. B. wegen Betriebsstörungen, Ausbleiben von Fachkräften oder von Lieferungen, Störungen der Energieversorgung oder Naturkatastrophen nicht einhalten, besteht durch evtl. Verzögerungen keine Pflicht zum Schadenersatz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiederherstellung eines neuwertigen Zustandes nicht geschuldet wird. Auch unter Einsatz aller technischen und fachlichen Möglichkeiten des AN können sichtbare Beeinträchtigungen verbleiben, die keinen Mangel der erbrachten Dienstleistung darstellen. Die Gewährleistung für Mängel am Lack ist nur auf Nachbesserung beschränkt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist die natürliche Abnutzung und Alterung sowie Verschleiß wie z.B. bei Lackschäden durch Vogelkot. Reklamationen sind vom AG vor Ort und unverzüglich im Beisein des AN schriftlich festzuhalten.
2. Zahlung
Zahlungen sind bei Abnahme des Fahrzeugs in bar fällig. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung.
3. Haftung
Für den evtl. Vertust von Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.
4. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Standzeit, Funktion und Schutz unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns.
5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Niederlassungsort des AN.
Kann der Auftragnehmer (AN) den Fertigstellungstermin z. B. wegen Betriebsstörungen, Ausbleiben von Fachkräften oder von Lieferungen, Störungen der Energieversorgung oder Naturkatastrophen nicht einhalten, besteht durch evtl. Verzögerungen keine Pflicht zum Schadenersatz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wiederherstellung eines neuwertigen Zustandes nicht geschuldet wird. Auch unter Einsatz aller technischen und fachlichen Möglichkeiten des AN können sichtbare Beeinträchtigungen verbleiben, die keinen Mangel der erbrachten Dienstleistung darstellen. Die Gewährleistung für Mängel am Lack ist nur auf Nachbesserung beschränkt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist die natürliche Abnutzung und Alterung sowie Verschleiß wie z.B. bei Lackschäden durch Vogelkot. Reklamationen sind vom AG vor Ort und unverzüglich im Beisein des AN schriftlich festzuhalten.
2. Zahlung
Zahlungen sind bei Abnahme des Fahrzeugs in bar fällig. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung.
3. Haftung
Für den evtl. Vertust von Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Aufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, sofern dies nicht vorzubeugen war, wird nicht übernommen.
4. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Standzeit, Funktion und Schutz unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns.
5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Niederlassungsort des AN.